Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen (AGB)

1. Abschluss des Reisevertrages/ Reiseanmeldung und Bestätigung

2. Reisebetrag/Zahlungen

3. Leistungen/Preise

4. Leistungs- und Preisänderungen

5. Beschaffung des Visums

6. Versicherungen

7. Anreisen

8. Rücktritt durch den Reisende/ Ersatzperson und Umbuchung

9. Rücktritt durch den Veranstalter

10. Gewährleistung

11. Haftung/Beschränkung

12. Höhere Gewalt

13. Sonstiges

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Abschluss des Reisevertages/Reiseanmeldung und Bestätigung

1. Abschluss des Reisevertrages/Reiseanmeldung und Bestätigung

Die Reiseanmeldung kann nur schriftlich über den Reiseanmeldung-Bereich dieser Website erfolgen und stellt ein für den Anmelder verbindliches Vertragsangebot dar. Der Reisevertrag kommt mit unserer Annahme zustande und wird für uns rechtsgültig und verbindlich durch die per Fax oder Email an Anmelder abgeschickte Buchungsbestätigung/Rechnung gemacht. Dazu sind wir nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Reiseanmeldung weniger als 8 Wochen vor Reisebeginn (ausser der Anmeldung zu einer Tagesreise) handelt. Die Tagesausflüge (z.B. eine Schiffsreise) sind frühestens 2 Wochen vor dem Ausflugsdatum zu buchen.

Weicht der Reisetermin in unserer Buchungsbestätigung/Rechnung von Ihrer Reiseanmeldung ab, so liegt in der Buchungsbestätigung/ Rechnung ein neuer Vertragsantrag, an den wir 7 Tage gebunden sind und den Sie durch Rücksendung der Reiseanmeldung innerhalb dieser Frist annehmen können. Sonst gilt Ihre Reiseanmeldung als abgesagte.

Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Personen und wird als Vertreter tätig. Mit dem Abschluss des Reisevertrages verpflichtet sich der Anmelder alle notwendige Unterlagen für Anreisen (einschl. einen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über das Reiseende hinaus gültig ist, eine Auslandsreise-Krankenversicherung und russisches Visum) rechtzeitig zu besorgen.

Zusätzliche Leistungen zur gebuchten Reise gelten nur dann als gültige, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.     

Seitenanfang

2. Anzahlung/Zahlung des Restbetrages

2. Reisebetrag/Zahlungen

Für alle AktivInNatur-Leistungen, die in den Individual- und Kleingruppenreisen (von 2 bis 6 Personen) eingeschlossen sind, sowie Tagesausflüge wird keine Voranzahlung erhoben. Der gesamte Reisebetrag entsprechend unserer Buchungsbestätigung/ Rechnung ist ausschliesslich vor Ort in bar zu bezahlen.

§ 651 k BGB

Entsprechend dem Absatz 5 vom § 651 k BGB "Sicherstellung, Zahlung" weisen wir nach, dass der vom Reisenden gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen, erstattet wird und dem Reisenden Sicherheit in Übereinstimmung mit den Vorschriften unseres Staates geleistet wird. 

FalIs uns entsprechend dem Klausel 8 pauschale Entschädigungen zugestanden werden, sind sie im Laufe von 10 Tagen nach der Erhalt unseres  Entschädigungsbetrages auf unser Konto zu überweisen. Der von der Bank bestätigte leserliche Überweisungsträger ist an unsere Fax-Nummer oder E-Mail abzuschicken. Die in Deutschland dabei anfallenden Bankgebühren für Auslandszahlungen trägt der Anmelder, in Russland - der Reiseveranstalter. Wird dies von dem Anmelder nicht berücksichtigt, sind wir berechtigt, diese Bankgebühren dem Anmelder nachzuberechnen. 

Seitenanfang

3. Leistungen/Preise

3. Leistungen/Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis sind im entsprechenden Bereich (Detailinfo für jede Reise) dieser Website beschrieben und abrufbar. Bei den Reisen mit einem individuellen Reiseverlauf (bzw. nach dem Wunsch des Anmelders geänderten Reiseprogramm) und Tagesausflügen - aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung. Sie ergeben sich auch aus der hierauf bezugnehmenden Buchungsbestätigung/ Rechnung und werden für uns mit dem Vertragsschluss bindlich. In der Buchungsbestätigung/ Rechnung eventuell verbindlich aufgeführten Sonderwünsche des Anmelders gelten als zusätzliche Leistungen und sind aufgrund der entsprechenden Vereinbarung zwischen Anmelder und Reiseveranstalter extra zu bezahlen.

 Seitenanfang   

4. Leistungs- und Preisänderungen

4. Leistungs- und Preisänderungen

Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. Fahrtroute oder Reihenfolge der Tagesausflügen im gesamten Reiseprogramm) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Hierüber wird der Reisende unverzüglich in Kenntnis gesetzt.

Der Reiseveranstalter behält sich vor, die mit der Buchungsbestätigung/ Rechnung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Hotel- und/oder Beförderungkosten, sowie der Naturschutzgebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person (bzw. Sitzplatz) auf den Reisepreis auswirkt. Im Fall solcher Änderung wird der Reisende spätestens 8 Wochen vor Reiseanfang von uns schriftlich benachrichtigt.

Seitenanfang

5. Beschaffung des Visums

5. Beschaffung des Visums

Nach dem Abschluss des Reisevertrages wird eine spezielle Reisebestätigung (Voucher) für Beantragung des russischen touristischen Visums an Ihre Fax-Nummer oder E-Mail beim Bedarf abgeschickt. Diese Reisebestätigung (Voucher) ist mit der entsprechenden Auslandsreise-Krankenversicherung und anderen Unterlagen zu Ihrem Visumantrag für die Beschaffung des russischen Visums beizulegen (nützliche Informationen darüber sind über Anreise & Visum-Bereich dieser Website zu finden).

Seitenanfang

6. Versicherungen

6. Versicherungen

Für Ihre Reise nach Russland ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung pflichtig. Trotzdem sollen Sie im klaren darüber sein, dass die Teilnahme an einigen unseren Reisen aufgrund des Aktiv- und Abenteuercharakters auf eigene Gefahr und Verantwortung geschieht. In diesem Zusammenhang wird dem Reisenden in eigenem Interesse der Abschluss eines "Komplettschutz-Versicherungspakets" mit zusätzlicher Reiseunfall-, Reisegepäck- und Reiserücktrittversicherung empfohlen (nützliche Informationen darüber sind über Anreise & Visum-Bereich dieser Website zu finden).

Seitenanfang

7. Anreisen

7. Anreisen

Für seine Hin- und Rückreise (Flugzeug, Bahn, Bus, PKW, etc.) und alle dafür notwendigen Vorbereitungen (Tickets, Fahrkarten, Treibstoff, etc.) und Eventualitäten ist der Reisende selbst verantwortlich (nützliche Informationen darüber sind über Anreise & Visum-Bereich dieser Website zu finden).

Seitenanfang 

8. Rücktritt durch den Reisende/Ersatzperson und Umbuchung

8. Rücktritt durch den Reisende/Ersatzperson und Umbuchung

Jederzeit vor Reisebeginn können Sie in jedem Falle von der gebuchten Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt durch eine schriftliche Benachrichtigung des Reiseveranstalters per Email oder Fax erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise gilt grundsätzlich als ein Rücktritt. Als Rücktritt gilt auch, wenn Sie wegen unvollständiger Reisedokumente an der Weiterreise gehindert werden. Im Falle Ihres Rücktritts stehen uns folgende pauschale Entschädigungen zu: bis 45. Tag vor Reisebeginn 50,- Euro (Bearbeitungsgebühr), vom 44. Tag bis 31. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises, vom 30. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, vom 14. Tag bis 4. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises, danach sowie bei Nichterscheinen wird 100% des Reisepreises Ihnen in Rechnung gestellt.

Im Falle eines Rücktritts können Sie eine Ersatzperson für Teilnahme in der Reise stellen. Dabei ist die notwendige Zeit für Visumbeschaffung (ca. 1 Monat) für diese Person zu berücksichtigen und zusätzliche Reisebestätigung (Voucher) beim Bedarf von uns zu erforderlich. 

Falls Sie ursprünglich ein Doppelzimmer gebucht und später durch Rücktritt der zweiten Person abgebucht haben, wird Ihre Unterbringung ins Einzelzimmer notwendig und der entsprechende Einzelzimmer-Zuschlag Ihnen nachgerechnet.     

Sollen auf Ihren Wunsch Änderungen hinsichtlich des Reisetermins vorgenommen werden, so gilt die Umbuchung als Rücktritt von der vorherig gebuchten Reise.

Der Reisende kann nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen, wenn Schwierigkeiten infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise entstehen, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine oder unrechtzeitige Beschaffung des Visums, Besorgung der erforderlichen Tickets/ Fahrkarten, etc.).

Seitenanfang  

9. Rücktritt durch den Veranstalter

9. Rücktritt durch den Veranstalter

Der Reiseveranstalter ist berechtigt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl die Reise bis zu 6 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Weitere Ansprüche an uns bestehen nicht.

Erhalten wir vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine Störung der Reise befürchten lassen, oder wenn der Reisende die Reise schon während des Reiseverlaufs stört oder gefährdet, sind wir berechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten. In solchem Fall steht uns ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Rücktrittspauschale zu. Für Mehraufwendungen, die durch diesen Reiseabbruch entstehen, haftet der Reisende.

Seitenanfang

10. Gewährleistung

10. Gewährleistung

Eventuelle Mängel der vertragsgerechten Leistungen müssen sofort nach dem Bekanntwerden an örtliche Reiseleitung gemeldet werden. So sind Sie verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schaden zu vermeiden bzw. gering zu halten, und Ihre Reiseleitung von Ort und Stelle sofort zu benachrichtigen, damit alles mögliche unternommen werden kann, die Leistungsstörung umgehend zu beheben.

Seitenanfang  

11. Haftung/Beschränkung/Verjährung

11. Haftung/Beschränkung/Verjährung

Der Reiseveranstalter haftet im Ramen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: die Richtigkeit der Beschreibung aller auf dieser Webseite und in der Buchungsbestätigung angegebenen Reiseleistungen, eine gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit unseres Landes und Zielortes.

Ferner haftet der Reiseveranstallter nicht für Verschulden und Schäden, die dem Reisenden durch Fremdfirmen/ Drittpersonen und Eigenverschulden entstanden sind, sowie weil den Anweisungen der örtlichen Reiseleitung nicht Folge geleistet wurde.

Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit sie aufgrund internationaler Übereinkommen, der gesetzlichen Vorschriften oder unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb 20 Tage nach vertraglich vorgesehenem Reiseende an Reiseveranstalter schriftlich geltend zu machen. Eine Abtretung jeder Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, an Dritte, auch an Ehegatten, sowie deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen sind ausgeschlossen. 

Seitenanfang

12. Höhere Gewalt

12. Höhere Gewalt

Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Beeinträchtigung der Reise durch Krieg, Manöver, Streick, Unruhen, Epidemie, Havarien, Erdbeben, Vulkantätigkeit, Brand, Dürre, besondere Wetterverhältnissen, Hoch- und Niedrigwasser, Bau- und Naturschutzmassnahmen, behördliche Anordnungen und andere nicht voraussehbare und aussergewöhnliche Umstände.

Seitenanfang 

13. Sonstiges

13. Sonstiges

Alle personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, Email, etc.), die der Anmelder uns zur Abwicklung der Reise zur Verfügung stellt, sind entsprechend den geltenden Vorschriften gegen missbräuchliche Verwendung geschützt und werden von uns nur für gesetzlich vorgeschriebene Reiseabfertigung genutzt.

Als Gerichtsstand des Reisevertrages gilt der Sitz des Reiseveranstalters. Für Klagen gegen den Reisenden ist sein Wohnsitz massgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die nach Abschluss des Reisevertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in ein anderes Land verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gegenwärtiger Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klagehebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters massgeblich.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen uns und Kunden, findet ausschliesslich russische Recht-Anwendung. 

Seitenanfang

 

! Am 14.04.2011 wurden die folgenden textuellen Änderungen vorgenommen:

 

- statt Reisebestätigung - Buchungsbestätigung/Rechnung

- statt Einladung/Hotelbestätigung - Reisebestätigung (Voucher)